Gnade
Gemäß unserer Verfassung ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Das Amt, für das er gewählt, beschränkt seine Macht im politischen System unserer Republik jedoch vor allem auf repräsentative Tätigkeiten.Die Gründe hierfür liegen in den bitteren Erfahrungen einer Weimarer Republik, in der das seinerzeit noch junge Pflänzchen namens Demokratie durch die Inanspruchnahme staatspolitisch gleichermaßen einflußreicher wie folgenreicher Kompetenzen seitens des damaligen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg quasi über Nacht wieder vernichtet wurde.
Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung, das sogenannte Notverordnungsrecht gab dem nach Friedrich Ebert zweiten Reichspräsidenten das Recht im Notfall am demokratisch gewählten Parlament vorbei zu regieren, einen Reichskanzler zu bestimmen, und eben dieses Parlament nach eigenem Gutdünken auch aufzulösen.
Wie wir alle wissen hat Paul Hindenburg all das getan. Und wie wir auch alle wissen, waren es gerade auch diese verhängnisvollen Fehler des Siegers von Tannenberg, wie Hindenburg einem Mythos gleich zuweilen genannt wurde, die die Deutschen ab 1930 dazu veranlaßten sich in Scharen der NSDAP zuzuwenden.
Daß er später dann Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannte, war dann nur noch die logische Folge und das
i-Tüpfelchen in einer Kette fataler Fehlentscheidungen in der Inanspruchnahme der oben genannten weitreichenden Kompetenzen dieses, seines hohen Amtes.
Und so bleiben dem höchsten Staatsamt unseres Landes und seinem heutigen Inhaber Horst Köhler vor allem ausführende und repräsentative Aufgaben, und dennoch ist es das höchste aller politischen Ämter Deutschlands.
Schon die Würde dieses hohen Amtes und seinem Inhaber lassen ihn nicht nur unantastbar erscheinen, fern jeder zumindest deftigen Kritik. Mit dem § 90 des Strafgesetzbuches wurde die Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter Strafe gestellt. Wer es dennoch wagt, riskiert bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, wenn gleich eine etwaige Verunglimpfung ausschließlich auf Ermächtigung eben des Amtsinhabers verfolgt werden darf.
Ich meine, fern ab jeder etwaigen Verunglimpfung kann schon eine öffentliche Kritik diesem hohen Amt erheblichen Schaden zufügen. Kritik, die dieser Tage vor allem aus den Reihen der Partei an Horst Köhler geübt wird, der er selbst angehört. Mitglieder der CSU kritisieren ihn vor allem, und dies auch noch mit dem zarten Hinweis auf seine etwaige Wiederwahl.
Es geht um die Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar, den er dieser Tage persönlich traf, und über dessen Gnadenersuch er nun entscheiden will. Ich bin der Meinung jegliche Kritik an Host Köhler fügt dem hohen Amt unseres Landes Schaden zu, und etwaige Zweifel sollten die Herren der CSU, wenn überhaupt, dann nur im stillen Kämmerlein äußern.
Auch ein Kolumnist sollte sich hier zurückhalten, denn auch er könnte sich fragen, wieso der höchste Staatsmann Deutschlands sich überhaupt mit einem Terroristen trifft. Ich stelle diese Frage nicht, sondern vertraue darauf, daß der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland nicht nur von Amts wegen befugt istdas Begnadigungsrecht auszuüben.
Ich vertraue ebenfalls darauf, daß Horst Köhler in den nächsten Tagen eine besonders weise Entscheidung in dieser Angelegenheit bekannt geben wird. Eine Entscheidung, die seinem Amt angemessen sein wird. Und ich hoffe darauf, nein, ich bin eigentlich fast sicher, daß diese, seine Entscheidung eine schlimme Akte der Geschichte unseres Landes dann vielleicht sogar für alle Zeiten schließen wird.
Und ihr von der CSU und alle anderen, ihr solltet es, verdammt noch einmal, auch.
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